Begleitung in Sterben und Tod Der Wille des Patienten steht im Vordergrund

Unser Handeln ist immer vom Willen und der Hoffnung getragen, dass am Ende die Überwindung der Krankheit und die Heilung stehen. Allerdings hat die Autonomie des Patienten bzw. der Patientin immer Vorrang. Der Patientenwille ist maßgeblich für die Dauer und Intensität der Therapie.

Wie weit Intensivtherapie bei Sterbenden gehen soll, müssen wir jeweils ganz individuell entscheiden. Patientenverfügungen, wenn vorhanden, sind für den Entscheidungsprozess um die Intensivtherapie maßgeblich; ansonsten wird immer versucht, den mutmaßlichen Willen des Patienten / der Patientin in Erfahrung zu bringen. Schwierige Fälle besprechen wir in ethischen Fallkonferenzen. In diesen Konferenzen sind alle für den Patienten / die Patientin relevanten Bezugspersonen wie Ärzt/innen, Pflegende, Therapeut/innen und Seelsorger/innen anwesend. Die dort getroffene Entscheidung bestimmt das weitere Vorgehen.

Es gibt Patient/innen, deren Erkrankung zum Tode führt. Wir begleiten sie dabei in dem Bewusstsein, dass der Tod ein Übergang vom Physischen zum Geistigen ist. Pflegende, Therapeuten, Ärzte und Seelsorger helfen, diesen Übergang würde- und respektvoll zu gestalten. Verstorbene bleiben zunächst im Zimmer, bis die engsten Angehörigen Abschied genommen haben. Später bahren wir die Verstorbenen in eigens dafür geschaffenen Räumen auf.

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Oberarzt

Dr. med.  Florian  Seidlitz

Facharzt für

  • Anästhesie
  • Spezielle anästhesiologische Intensivmedizin
  • Notfallmedizin

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Informationen für Angehörige & Besucher

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